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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis – alle 30 Artikel
  1. Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
  2. Artikel 2 – Geltungsbereich
  3. Artikel 3 – Angebote und Kostenvoranschläge
  4. Artikel 4 – Vertragsabschluss
  5. Artikel 5 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. Artikel 6 – Änderungen, Zusatzleistungen und Stundensatz
  7. Artikel 7 – Entwürfe, Prüfung, Freigabe und Abnahme
  8. Artikel 8 – Preise, Fremdkosten, Domains, Hosting und sonstige Zusatzkosten
  9. Artikel 9 – Rechnungslegung und Zahlung
  10. Artikel 10 – Laufende Betreuung und Wartung
  11. Artikel 11 – Reaktionszeiten
  12. Artikel 12 – Hosting, Domains und externe Dienste
  13. Artikel 13 – Inhalte und Rechte Dritter
  14. Artikel 14 – Datenschutz und rechtliche Inhalte der Website
  15. Artikel 15 – Gewährleistung
  16. Artikel 16 – Fehleranalyse bei Fremdeinwirkung
  17. Artikel 17 – Haftung
  18. Artikel 18 – IT-Sicherheit
  19. Artikel 19 – Urheberrecht und geistiges Eigentum
  20. Artikel 20 – Urheberhinweis und Referenznutzung
  21. Artikel 21 – Vertraulichkeit
  22. Artikel 22 – Vertragsbeendigung
  23. Artikel 23 – Höhere Gewalt
  24. Artikel 24 – Subunternehmer und Dritte
  25. Artikel 25 – Aufrechnung und Zurückbehaltung
  26. Artikel 26 – Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen
  27. Artikel 27 – Elektronische Kommunikation
  28. Artikel 28 – Rechtswahl und Gerichtsstand
  29. Artikel 29 – Salvatorische Klausel
  30. Artikel 30 – Schlussbestimmungen

GaberDigital – Maximilian Gaber

Stand: Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht, sofern nicht ausdrücklich eine dafür geeignete gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.


Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

1.1 Auftragnehmer

Auftragnehmer, nachfolgend „AN“ genannt, ist:

Maximilian Gaber
Einzelunternehmer
Geschäftsbezeichnung: GaberDigital
E-Mail: gaberdigital@gmail.com

1.2 Auftraggeber

Auftraggeber, nachfolgend „AG“ genannt, ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den AN mit der Erbringung von Leistungen beauftragt.

1.3 Auftrag

Unter einem Auftrag ist jede Vereinbarung zwischen AN und AG über die Erbringung von Leistungen durch den AN zu verstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Erstellung und Gestaltung von Websites,
  • Entwicklung von Webanwendungen,
  • Softwareentwicklung,
  • Frontend- und Backend-Entwicklung,
  • technische Beratung,
  • Wartung und Betreuung von Websites und Software,
  • Hosting-Leistungen,
  • Domainverwaltung,
  • Einrichtung und Verwaltung technischer Infrastruktur,
  • Suchmaschinenoptimierung,
  • technische Optimierungen,
  • Fehlerbehebungen,
  • Content-Änderungen,
  • Integrationen externer Dienste und APIs,
  • sowie sonstige IT- und Digitalleistungen.

Artikel 2 – Geltungsbereich

2.1

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des AN gegenüber dem AG, sofern ihre Geltung zwischen AN und AG vereinbart wurde.

2.2

Maßgeblich ist grundsätzlich jene Fassung der AGB, die dem AG vor oder bei Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht und in den Vertrag einbezogen wurde.

2.3

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der AN deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.4

Individuell zwischen AN und AG getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Dies gilt insbesondere für individuell vereinbarte:

  • Preise,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Vertragslaufzeiten,
  • Kündigungsfristen,
  • Verzugszinsen,
  • Leistungsumfänge,
  • Betreuungsentgelte,
  • Reaktionszeiten,
  • oder sonstige Sondervereinbarungen.

2.5

Abweichungen von diesen AGB sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich vereinbart werden.

E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


Artikel 3 – Angebote und Kostenvoranschläge

3.1

Angebote, Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge des AN sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2

Ein Angebot ist – sofern darin keine andere Frist angegeben ist – für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellung gültig.

3.3

Grundlage eines Angebots sind die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Anforderungen sowie die vom AG bereitgestellten Informationen.

3.4

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zu zusätzlichen Kosten und zu einer Änderung vereinbarter Fertigstellungstermine führen.

3.5

Ein Angebot umfasst ausschließlich jene Leistungen, die darin ausdrücklich genannt sind.

Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen gelten nicht als Bestandteil des vereinbarten Pauschal- oder Projektpreises.


Artikel 4 – Vertragsabschluss

4.1

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots,
  • Unterzeichnung eines Vertrages,
  • schriftliche Auftragserteilung per E-Mail,
  • ausdrückliche elektronische Zustimmung,
  • oder Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des AG.

4.2

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Leistungsbeschreibung.

4.3

Der AN schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Leistungen, die für die Durchführung eines Projekts sinnvoll oder wünschenswert sein mögen, aber nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht automatisch vom vereinbarten Preis umfasst.

4.4

Der AN ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.

Eine persönliche Leistungserbringung durch Maximilian Gaber ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.5

Der AN ist grundsätzlich in der Wahl der technischen Umsetzung, eingesetzten Werkzeuge, Frameworks, Dienste und Arbeitsmethoden frei, sofern keine bestimmte technische Umsetzung ausdrücklich vereinbart wurde.


Artikel 5 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1

Der AG hat dem AN sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Logos,
  • Videos,
  • Produktinformationen,
  • Unternehmensinformationen,
  • Impressumsdaten,
  • Datenschutzhinweise,
  • Zugangsdaten,
  • Hosting-Zugänge,
  • Domain-Zugänge,
  • API-Schlüssel,
  • E-Mail-Zugänge,
  • sowie sonstige technische Informationen.

5.2

Der AG trägt dafür Sorge, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind.

5.3

Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des AG, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

5.4

Ein daraus resultierender zusätzlicher Arbeitsaufwand kann vom AN gemäß Artikel 6 zum dort festgelegten Stundensatz verrechnet werden.

5.5

Der AN haftet nicht für Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Inhalte, Freigaben oder Zugänge vom AG nicht rechtzeitig bereitgestellt werden.


Artikel 6 – Änderungen, Zusatzleistungen und Stundensatz

6.1

Änderungs- und Erweiterungswünsche des AG nach Auftragserteilung sind grundsätzlich möglich, sofern diese technisch und organisatorisch umsetzbar sind.

6.2

Sämtliche Leistungen, Tätigkeiten, Änderungen, Erweiterungen, Beratungen oder sonstigen Arbeiten, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.

6.3

Zusatzleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach tatsächlichem Zeitaufwand mit einem Stundensatz von

€ 90,00 pro Stunde zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer

verrechnet.

6.4

Der Stundensatz gemäß Artikel 6.3 gilt insbesondere für:

  • nachträgliche Änderungswünsche,
  • zusätzliche Inhalte,
  • zusätzliche Unterseiten,
  • zusätzliche Funktionen,
  • zusätzliche Programmierarbeiten,
  • zusätzliche Designarbeiten,
  • technische Anpassungen,
  • Fehlerbehebungen außerhalb einer bestehenden Gewährleistung,
  • Anpassungen aufgrund von Änderungen durch Dritte,
  • Migrationen,
  • zusätzliche Beratungsleistungen,
  • zusätzliche technische Einrichtungen,
  • Konfiguration externer Dienste,
  • Wiederherstellungsarbeiten,
  • Datenübertragungen,
  • Arbeiten nach Vertragsende,
  • zusätzliche Supportleistungen,
  • sowie sonstige nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Tätigkeiten.

6.5

Soweit Zusatzarbeiten vom AG ausdrücklich beauftragt werden, kann der AN diese ohne gesondertes Pauschalangebot nach dem in Artikel 6.3 festgelegten Stundensatz abrechnen.

6.6

Ist für den AN erkennbar, dass durch eine Zusatzleistung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand entstehen wird, wird der AN den AG nach Möglichkeit vor Durchführung über den zu erwartenden Mehraufwand informieren.

6.7

Der AN kann die Durchführung von Zusatzleistungen von einer vorherigen Zustimmung des AG oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

6.8

Änderungen und Zusatzleistungen können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Fertigstellungs- oder Liefertermine führen.

6.9

Der AN ist nicht verpflichtet, Änderungen umzusetzen, die:

  • technisch unverhältnismäßig sind,
  • gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen,
  • die Sicherheit von Systemen gefährden,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • oder außerhalb des Tätigkeitsbereichs des AN liegen.

Artikel 7 – Entwürfe, Prüfung, Freigabe und Abnahme

7.1

Der AN kann dem AG während der Projektumsetzung Entwürfe, Testversionen, Vorschauen oder vorläufige Fassungen zur Prüfung zur Verfügung stellen.

7.2

Der AG hat diese auf offensichtliche Fehler sowie auf die Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen und Änderungswünsche oder Beanstandungen möglichst gesammelt mitzuteilen.

7.3

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde, hat der AG grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung eines Entwurfs, einer Testversion oder einer zur Freigabe vorgelegten Fassung Rückmeldung zu geben.

Die Frist dient insbesondere dazu, den Projektablauf nicht durch ausbleibende Rückmeldungen des AG unangemessen zu verzögern.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der AN berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen oder die weitere Bearbeitung bis zur Rückmeldung des AG auszusetzen.

Das bloße Verstreichen der Frist bedeutet nicht automatisch, dass eine mangelhafte Leistung als mängelfrei gilt.

7.4

Bestätigt der AG einen Entwurf, eine Testversion, ein Design, Inhalte oder einen sonstigen Projektstand ausdrücklich als freigegeben, gilt dieser Stand hinsichtlich der für den AG zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Gestaltung, Inhalte und Eigenschaften als akzeptiert.

Spätere Änderungswünsche an bereits ausdrücklich freigegebenen Bestandteilen können als Zusatzleistung gemäß Artikel 6 verrechnet werden.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche wegen tatsächlich bestehender Mängel werden durch eine solche Freigabe nicht ausgeschlossen.

7.5

Die produktive Veröffentlichung oder Verwendung einer Leistung durch den AG kann ebenfalls als Abnahme gelten, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.


Artikel 8 – Preise, Fremdkosten, Domains, Hosting und sonstige Zusatzkosten

8.1

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

8.2

Alle Preise verstehen sich – soweit gesetzlich anwendbar und sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3

Im vereinbarten Preis sind ausschließlich jene Leistungen und Kosten enthalten, die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als enthalten bezeichnet wurden.

8.4

Kosten Dritter und externe Gebühren sind grundsätzlich nicht im vereinbarten Preis des AN enthalten, sofern deren Übernahme durch den AN nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies betrifft insbesondere Kosten für:

  • Domains,
  • Domainverlängerungen,
  • Hosting,
  • Server,
  • Cloud-Dienste,
  • Content Delivery Networks,
  • E-Mail-Dienste,
  • Datenbanken,
  • Softwarelizenzen,
  • Plugins,
  • Themes,
  • Schriftarten,
  • Bild-, Video- oder sonstiges Lizenzmaterial,
  • externe APIs,
  • Zahlungsanbieter,
  • Analyse- und Tracking-Dienste,
  • Sicherheitsdienste,
  • Backup-Dienste,
  • Zertifikate,
  • sowie sonstige Dienste oder Produkte Dritter.

8.5

Entstehen dem AN im Rahmen der Durchführung, Bereitstellung oder laufenden Betreuung eines Projekts solche Kosten, ist der AN berechtigt, diese zusätzlich zum vereinbarten Entgelt an den AG weiterzuverrechnen.

Dies gilt insbesondere, wenn der AN diese Kosten zunächst selbst gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter bezahlt.

8.6

Werden nach Vertragsabschluss zusätzliche externe Leistungen erforderlich oder zweckmäßig, beispielsweise:

  • zusätzliches Hosting,
  • höhere Serverkapazitäten,
  • zusätzlicher Speicherplatz,
  • Datenbanken,
  • zusätzliche Domains,
  • kostenpflichtige APIs,
  • E-Mail-Dienste,
  • Sicherheitsdienste,
  • Backup-Dienste,
  • oder sonstige kostenpflichtige technische Dienste,

können die dadurch tatsächlich entstehenden Kosten zusätzlich verrechnet werden, sofern diese Kosten nicht bereits ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

8.7

Soweit möglich, wird der AN den AG vor der erstmaligen Beauftragung wesentlicher neuer kostenpflichtiger Drittleistungen über die zusätzlichen Kosten informieren.

Dies gilt nicht für geringfügige oder zwingend notwendige Kosten, soweit deren vorherige Abstimmung aufgrund der Umstände nicht zweckmäßig oder nicht rechtzeitig möglich ist.

8.8

Laufende Fremdkosten können entsprechend dem Abrechnungsintervall des jeweiligen Drittanbieters monatlich, jährlich oder in einem anderen Abrechnungszeitraum an den AG weiterverrechnet werden.

8.9

Ändert ein Drittanbieter nach Vertragsabschluss seine Preise, Gebühren oder Abrechnungsmodelle, ist der AN berechtigt, die dadurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten entsprechend an den AG weiterzugeben.

8.10

Zusätzlich zu Fremdkosten kann der dem AN durch Einrichtung, Verwaltung, Anpassung, Support oder Betreuung solcher Dienste entstehende Arbeitsaufwand gemäß Artikel 6 mit € 90,00 pro Stunde verrechnet werden, sofern diese Tätigkeit nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.

8.11

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene sonstige Tätigkeiten werden ebenfalls gemäß Artikel 6 mit € 90,00 pro Stunde verrechnet.


Artikel 9 – Rechnungslegung und Zahlung

9.1

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom AG bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

9.2

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.3

Bei laufenden monatlichen Leistungen kann vereinbart werden, dass die jeweilige Vergütung im Voraus für den betreffenden Monat zu bezahlen ist.

9.4

Der AN ist bei größeren Projekten berechtigt, angemessene Voraus-, Teil- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

9.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die jeweils gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB.

Informationen zum jeweils aktuellen gesetzlichen Verzugszinssatz können insbesondere über die Wirtschaftskammer Österreich abgerufen werden:

WKO – Zahlungsverzug des Geschäftspartners:
https://www.wko.at/vertragsrecht/zahlungsverzug-des-geschaeftspartners

9.6 Betreibungskosten

Bei Zahlungsverzug ist der AN darüber hinaus berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende erforderliche und zweckmäßige Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung geltend zu machen.

9.7

Bei Zahlungsverzug kann der AN nach angemessener Nachfrist die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen aussetzen.

9.8

Die Aussetzung der Leistungserbringung aufgrund eines vom AG verursachten Zahlungsverzugs entbindet den AG nicht von bereits entstandenen Zahlungsverpflichtungen.


Artikel 10 – Laufende Betreuung und Wartung

10.1

Umfang und Vergütung laufender Betreuungsleistungen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

10.2

Sofern keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, werden laufende Betreuungsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

10.3

Sie können – soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt wurde – von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

10.4

Bereits fällige Forderungen bleiben von der Beendigung des Vertrages unberührt.

10.5

Zusätzliche Arbeiten außerhalb der vereinbarten laufenden Betreuung werden gemäß Artikel 6 mit € 90,00 pro Stunde verrechnet, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart wurde.

10.6

Ein laufender Betreuungsvertrag umfasst nur jene Leistungen, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich beschrieben sind.

Eine allgemeine Formulierung wie „Betreuung“ oder „Wartung“ begründet keinen Anspruch auf unbegrenzte Arbeitsleistungen des AN.


Artikel 11 – Reaktionszeiten

11.1

Sofern keine Service-Level-Vereinbarung oder gesonderte Premium-Betreuung abgeschlossen wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit.

11.2

Der AN bemüht sich, Anfragen während üblicher Geschäftszeiten möglichst zeitnah zu bearbeiten.

11.3

Dringlichkeits-, Bereitschafts- oder Notfallleistungen können gesondert vereinbart und verrechnet werden.

11.4

Aus einer verzögerten Reaktion ergibt sich kein Schadenersatzanspruch, sofern keine bestimmte Reaktionszeit ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftung nicht vorliegen.


Artikel 12 – Hosting, Domains und externe Dienste

12.1

Soweit Hosting-, Domain- oder sonstige Leistungen durch externe Anbieter erbracht werden, gelten zusätzlich deren jeweilige Bedingungen.

12.2

Der AN übernimmt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Leistungen externer Anbieter.

12.3

Insbesondere haftet der AN nicht für Ausfälle oder Einschränkungen bei:

  • Hosting-Anbietern,
  • Domainregistraren,
  • DNS-Anbietern,
  • Cloud-Plattformen,
  • Content Delivery Networks,
  • Zahlungsanbietern,
  • E-Mail-Diensten,
  • externen APIs,
  • Social-Media-Plattformen,
  • Suchmaschinen,
  • Drittanbieter-Plugins,
  • Softwarebibliotheken,
  • oder sonstigen externen Diensten,

sofern der Ausfall nicht vom AN schuldhaft verursacht wurde.

12.4

Kurzfristige technische Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz.

12.5

Domains können je nach Vereinbarung entweder im Namen des AG oder des AN registriert und verwaltet werden.

Die wirtschaftliche Zuordnung wird durch die jeweilige Vereinbarung bestimmt.

12.6

Der AN haftet nicht für eine Domain, die aufgrund verspäteter Zahlung, fehlender Mitwirkung des AG, Maßnahmen des Registrars oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs des AN liegender Umstände nicht verlängert oder gesperrt wird.


Artikel 13 – Inhalte und Rechte Dritter

13.1

Der AG trägt die Verantwortung für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte.

13.2

Der AG bestätigt, über sämtliche für die Verwendung erforderlichen Rechte zu verfügen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte,
  • Fotos,
  • Videos,
  • Logos,
  • Marken,
  • Grafiken,
  • Musik,
  • Schriftarten,
  • Datenbanken,
  • sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte.

13.3

Der AN ist nicht verpflichtet, vom AG bereitgestellte Inhalte umfassend auf rechtliche Zulässigkeit oder Rechte Dritter zu überprüfen.

13.4

Wird der AN aufgrund eines vom AG bereitgestellten rechtswidrigen Inhalts von Dritten in Anspruch genommen, hat der AG den AN – soweit gesetzlich zulässig und vom AG zu vertreten – schad- und klaglos zu halten.


Artikel 14 – Datenschutz und rechtliche Inhalte der Website

14.1

Der AG ist grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und Nutzung seiner Website, Anwendung oder sonstigen digitalen Lösung verantwortlich.

14.2

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt insbesondere die Verantwortung für:

  • Datenschutzerklärung,
  • Impressum,
  • Cookie-Einwilligungen,
  • Informationspflichten,
  • Newsletter-Einwilligungen,
  • wettbewerbsrechtliche Angaben,
  • branchenspezifische Pflichtinformationen,
  • Geschäftsbedingungen des AG,
  • sowie sonstige gesetzlich erforderliche Inhalte

beim AG.

14.3

Der AN kann technische Maßnahmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen implementieren.

Eine solche technische Umsetzung stellt jedoch keine Rechtsberatung dar.

14.4

Der AG ist dafür verantwortlich, erforderlichenfalls eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Datenschutzexperten oder eine sonst fachkundige Stelle durchführen zu lassen.

14.5

Verlangt der AG ausdrücklich die Integration bestimmter Dienste, Tracking-Technologien, Cookies oder Drittanbieter – insbesondere Analyse-, Marketing-, Karten-, Video- oder Social-Media-Dienste – erfolgt deren Einsatz auf Grundlage der Weisung des AG.

Der AN übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vom AG verlangter Drittanbieterdienst dauerhaft sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.

14.6

Verarbeitet der AN personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des AG und ist dies rechtlich erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.


Artikel 15 – Gewährleistung

15.1

Der AN gewährleistet, dass die vereinbarte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften besitzt.

15.2

Der AG hat die erbrachte Leistung nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel ohne unnötigen Aufschub schriftlich bekannt zu geben.

15.3

Der AN ist zunächst berechtigt, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung zu beheben.

15.4

Kein Gewährleistungsmangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung verursacht wurde durch:

  • nachträgliche Änderungen des AG,
  • Eingriffe Dritter,
  • Änderungen externer APIs,
  • Änderungen von Browsern oder Betriebssystemen,
  • Änderungen externer Software,
  • Änderungen von Hosting-Infrastrukturen,
  • ungeeignete oder unsichere Konfigurationen durch den AG,
  • fehlende Updates, sofern deren Durchführung nicht vereinbart war,
  • oder eine nicht vereinbarte Zweckentfremdung der Leistung.

15.5

Bei Verträgen zwischen Unternehmern können gesetzliche Gewährleistungsfristen, soweit rechtlich zulässig, durch individuelle Vereinbarung verkürzt werden.


Artikel 16 – Fehleranalyse bei Fremdeinwirkung

16.1

Tritt ein Fehler oder eine Störung auf, deren Ursache nicht eindeutig dem Verantwortungsbereich des AN zuzuordnen ist, ist der AN berechtigt, den für Diagnose und Analyse erforderlichen Aufwand gemäß Artikel 6 zu verrechnen.

16.2

Ergibt die Analyse, dass der Fehler vom AN im Rahmen einer bestehenden Gewährleistungsverpflichtung zu vertreten ist, wird für die entsprechende Mängelbehebung kein zusätzliches Entgelt verrechnet.

16.3

Beruht die Störung hingegen insbesondere auf:

  • Änderungen durch den AG,
  • Änderungen durch Dritte,
  • Drittanbieter-Software,
  • externen Diensten,
  • Serverkonfigurationen,
  • Hostingproblemen,
  • Sicherheitsvorfällen,
  • Änderungen externer Anbieter,
  • oder nicht vom AN vorgenommenen Updates,

kann der notwendige Aufwand gemäß Artikel 6 mit € 90,00 pro Stunde verrechnet werden.


Artikel 17 – Haftung

17.1

Der AN haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart wird.

17.2

Bei Unternehmergeschäften ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

17.3

Der AN haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie:

  • entgangenen Gewinn,
  • entgangenen Umsatz,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Verlust geschäftlicher Chancen,
  • Ansprüche Dritter,
  • oder Datenverlust,

soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

17.4

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie nicht für Personenschäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig wäre.

17.5

Der AG ist selbst für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

17.6

Für Ausfälle und Fehlfunktionen von Drittanbietern haftet der AN ausschließlich dann, wenn deren Auswahl oder Integration vom AN schuldhaft mangelhaft erfolgt ist.

17.7

Der AN übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass eine Website, Anwendung oder sonstige digitale Lösung dauerhaft bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmte Besucherzahlen, Umsätze, Anfragen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse erzielt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.


Artikel 18 – IT-Sicherheit

18.1

Der AN führt vereinbarte technische Maßnahmen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung angemessenen technischen Standard durch.

18.2

Eine absolute Sicherheit von Websites, Servern, Anwendungen oder sonstigen IT-Systemen kann nicht gewährleistet werden.

18.3

Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass Systeme dauerhaft frei von:

  • Sicherheitslücken,
  • Malware,
  • Angriffen,
  • Zero-Day-Schwachstellen,
  • Datenlecks,
  • DDoS-Angriffen,
  • oder sonstigen externen Sicherheitsvorfällen

bleiben.

18.4

Sicherheitsupdates, laufende Überwachung, Backups und regelmäßige Wartung sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.


Artikel 19 – Urheberrecht und geistiges Eigentum

19.1

Sämtliche vom AN erstellten Werke können urheberrechtlich geschützt sein.

19.2

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher mit dem jeweiligen Auftrag zusammenhängender Forderungen verbleiben sämtliche dem AG einzuräumenden Nutzungsrechte beim AN.

19.3

Nach vollständiger Bezahlung erhält der AG – sofern nichts anderes vereinbart wurde – das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das fertiggestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.

19.4

Nicht automatisch übertragen werden Rechte an:

  • wiederverwendbaren Softwarekomponenten,
  • internen Bibliotheken,
  • Frameworks,
  • Entwicklungswerkzeugen,
  • Templates,
  • Methoden,
  • Konzepten,
  • Know-how,
  • Hilfsprogrammen,
  • generischen Modulen,
  • oder sonstigen unabhängig vom konkreten Auftrag verwendbaren Bestandteilen.

19.5

Für Open-Source-Software und sonstige Komponenten Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

19.6

Eine Herausgabe von:

  • Entwicklungsdateien,
  • Rohdateien,
  • Designquelldateien,
  • Build-Systemen,
  • vollständigen Repositorys,
  • internen Tools,
  • oder sonstigen Arbeitsunterlagen

ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


Artikel 20 – Urheberhinweis und Referenznutzung

20.1

Der AN ist berechtigt, an geeigneter Stelle einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft bzw. Erstellung der Website anzubringen, beispielsweise:

„Website by GaberDigital“

oder eine vergleichbare Formulierung.

20.2

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der AN den Namen, das Logo und eine Darstellung des für den AG durchgeführten Projekts als Referenz verwenden.

20.3

Dies umfasst insbesondere die Verwendung:

  • auf der Website des AN,
  • im Portfolio,
  • in Präsentationen,
  • in Angebotsunterlagen,
  • auf Social-Media-Kanälen,
  • sowie in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen.

20.4

Der AN darf insbesondere Screenshots oder öffentlich zugängliche Darstellungen des von ihm erstellten Projekts für Referenz- und Werbezwecke verwenden.

20.5

Vertrauliche Informationen oder nicht veröffentlichte Geschäftsgeheimnisse dürfen dabei nicht offengelegt werden.


Artikel 21 – Vertraulichkeit

21.1

Der AN behandelt sämtliche ihm im Rahmen eines Auftrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des AG vertraulich.

21.2

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • dem AN bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • unabhängig entwickelt wurden,
  • oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

21.3

Der AN ist berechtigt, vertrauliche Informationen an eingesetzte Mitarbeiter oder Subunternehmer weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.


Artikel 22 – Vertragsbeendigung

22.1

Die Beendigung von Verträgen richtet sich vorrangig nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

22.2

Bei Dauerschuldverhältnissen ohne gesonderte Vereinbarung gelten die in diesen AGB vorgesehenen Kündigungsregelungen.

22.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz Aufforderung erheblich verletzt,
  • der AG trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug bleibt,
  • die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist,
  • oder die Durchführung der Leistung rechtswidrig würde.

22.4

Bei Vertragsbeendigung sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Fremdkosten zu bezahlen.

22.5

Auf Wunsch des AG können Übergabe-, Migrations-, Export- oder Unterstützungsleistungen nach Vertragsende gegen gesonderte Vergütung gemäß Artikel 6 erbracht werden.

22.6

Der AN ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende unentgeltlich Migrationen, Datenexporte, Domainübertragungen oder sonstige technische Arbeiten durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages war.


Artikel 23 – Höhere Gewalt

23.1

Der AN haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg,
  • Terroranschläge,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Epidemien oder Pandemien,
  • großflächige Stromausfälle,
  • Internetausfälle,
  • Ausfälle von Rechenzentren,
  • Cyberangriffe,
  • Streiks,
  • Lieferengpässe,
  • sowie vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.

23.2

Für die Dauer des Ereignisses ruhen die davon betroffenen Leistungspflichten.

23.3

Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Behinderung und eine gegebenenfalls notwendige Wiederanlaufzeit.


Artikel 24 – Subunternehmer und Dritte

24.1

Der AN ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.

24.2

Dies gilt insbesondere für:

  • Entwicklungsleistungen,
  • Hosting,
  • Infrastruktur,
  • Grafik- und Designleistungen,
  • technische Spezialleistungen,
  • Administration,
  • sowie sonstige für die Auftragserfüllung erforderliche Tätigkeiten.

24.3

Der AN bleibt gegenüber dem AG für die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.


Artikel 25 – Aufrechnung und Zurückbehaltung

25.1

Der AG ist nur berechtigt, mit Forderungen gegen Forderungen des AN aufzurechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder vom AN ausdrücklich anerkannt wurden.

25.2

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.


Artikel 26 – Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen

26.1

Der AN kann diese AGB für zukünftige Leistungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen oder wesentlicher Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist.

26.2

Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen wird der AG über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

26.3

Änderungen dürfen nicht rückwirkend bereits entstandene Ansprüche oder abgeschlossene Einzelvereinbarungen des AG beeinträchtigen.

26.4

Individuelle Vertragsvereinbarungen bleiben von einer Änderung dieser AGB unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


Artikel 27 – Elektronische Kommunikation

27.1

Die Kommunikation zwischen AN und AG kann grundsätzlich elektronisch erfolgen.

27.2

Mitteilungen an die zuletzt vom jeweiligen Vertragspartner bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als ordnungsgemäß übermittelt.

27.3

Der AG ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontakt-, Unternehmens- und Rechnungsdaten rechtzeitig bekannt zu geben.


Artikel 28 – Rechtswahl und Gerichtsstand

28.1

Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen AN und AG gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

28.2

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des AN vereinbart.

28.3

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


Artikel 29 – Salvatorische Klausel

29.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

29.2

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.


Artikel 30 – Schlussbestimmungen

30.1

Änderungen oder Ergänzungen einzelner Verträge sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich erfolgen.

30.2

Individualvereinbarungen zwischen AN und AG haben Vorrang vor diesen AGB.

30.3

Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern.

30.4

Für jeden Vertrag sollte ausdrücklich vereinbart werden, dass diese AGB Vertragsbestandteil sind und dem AG vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht wurden.


Stand: Oktober 2026

GaberDigital
Maximilian Gaber
Einzelunternehmer
E-Mail: gaberdigital@gmail.com

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